Pflegeschutz für EUEFTA Modell

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Ambulante Zusatzversicherung
für Grenzgänger in der Schweiz

 
  • Sehhilfen (z. B. Brillen und Kontaktlinsen)
  • Heilpraktiker und Alternativmedizin
  • Operative Maßnahmen zur Behandlung
          der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK)
  • Aktive Präventionsmaßnahmen wie
          z.B. Mitgliedsbeiträge in Sportstudios
          oder Ernährungskursen

Ambulante Behandlung im EU/EFTA-Modell

Neben der Grundversorgung im EU/EFTA-Modell, können Sie mit der ambulanten Zusatzversicherung auf beste Versorgung beim Arzt und Heilpraktiker setzen.

Die ambulanten Bausteine stehen für individuellen und flexiblen Versicherungsschutz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Um an der Gesundheit nicht sparen zu müssen, sind die Bausteine Basis, Exklusiv und Premium eine sinnvolle Ergänzung. Ohne diese Bausteine müssen Sie viele Zuzahlungen selbst tragen und bei Extras wie Homöopathie, Brillen, Kontaktlinsen oder Augenlaserbehandlungen die Kosten sogar teilweise komplett selbst zahlen.

Sie können sich Ihre ambulante Zusatzversicherung mit den drei Bausteinen individuell zusammenstellen, so dass keine Wünsche offen bleiben. Der Baustein Ambulant Basis sollte bei einer ambulanten Zusatzversicherung nicht fehlen. Entscheidend sind hier die hohen Leistungen für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

Mit der ambulanten Basis sind auch die immer stärker zunehmenden gesetzlichen Zuzahlungen der deutschen gesetzlichen Krankenkasse für Sie kein Thema mehr. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt so gut wie keine Leistungen mehr für Brillen oder Kontaktlinsen. Diese sind in alle drei Bausteinen in verschiedenen Höhen abgesichert.

Der Baustein Ambulant Exklusiv beinhaltet auch Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Schutz und Reiseimpfungen sowie Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden.

Mit dem Baustein Ambulant Premium erhalten Sie hervorragende Leistungen im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen, der gesetzlichen Zuzahlungen sowie für Sehhilfen und z. B. LASIK, privatärztliche und naturheilkundliche Leistungen wie z. B. Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin oder Homöopathie. Im Tarif sind auch Leistungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie z. B. Ernährungskurse, Raucherentwöhnung oder Rückenschule enthalten.

Die Lösung für Grenzgänger:

Mit den Bausteinen Ambulant Basis, Exklusiv und Premium schließen Sie Versicherungslücken und erweitern Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz mit wichtigen Elementen.

 

Angebot anfordern

Leistungsübersicht:
Ambulante Zusatzversicherung

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BASIS  
Exklusiv  
Premium  

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche
Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter
          Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztl. Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen


100 %
Erstattungsbetrag (EB)
pro Kalenderjahr (KJ)

150 € EB innerhalb der ersten 12 Monate
300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate
500 € EB ab dem 25. Monat pro KJ

Sehhilfen

100 % bis 150 €
innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)


Hilfsmittel


Heilmittel


Heilpraktiker und alternative Heilmethoden








Präventionsmaßnahmen


Gebührenordnung


Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte




 

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne
          Alterungsrückstellung
  • Keine Gesundheitsprüfung

10,00 €
im Monat

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung







Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztl. Leistungen (IGeL)

Vorsorgeuntersuchungen
und Schutzimpfungen

100 % bis 400 €
Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren





Sehhilfen

100 % bis 250 €
innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)


Hilfsmittel


Heilmittel


Heilpraktiker und alternative Heilmethoden


80 % bis 400 €
Erstattungsbetrag pro KJ
(einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen


Gebührenordnung


Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammen­gebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne
          Alterungsrückstellung

10,00 €
im Monat

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung

Erstattet werden sämtliche
Zuzahlungen für:

  • Arznei/Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten bei ambulanter
          Behandlung

Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztl. Leistungen (IGeL)

Privatärztliche Leistungen (IGeL),
Vorsorgeuntersuchungen
und Schutzimpfung

100 % bis 800 €
Erstattungsbetrag (EB) in 2 Jahren





Sehhilfen

100 % bis 375 €
innerhalb von 2 Jahren

Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)

100 % bis 800 €
je Auge, erneute Behandlung nach frühestens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)

Hilfsmittel

80 % bis 250 €
pro Kalenderjahr

Heilmittel

100 % bis 250 €
pro Kalenderjahr

Heilpraktiker und alternative Heilmethoden


80 % bis 800 €
Erstattungsbetrag pro KJ
(einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis

Präventionsmaßnahmen


100 % bis 50 €

Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr

Gebührenordnung


Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker.

Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme / Entbindungshelfer bis zu den Beträgen der Hebammen­gebührenordnung

Besonderheiten

  • Kalkulation ohne
          Alterungsrückstellung

10,00 €
im Monat

Hinweis: Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif. Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die erstattungsfähigen Aufwendungen (nicht auf den Rechnungsbetrag). Mindestlaufzeit 2 Jahre.

Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an

und erhalten Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz.

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Weitere Zusatzbausteine für Grenzgänger

Pflegetagegeld

Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
Grenzenlos. Egal wo Sie wohnen - Ihre Absicherung zieht mit Ihnen mit
Keine Wartezeiten - Sie sind sofort versichert
Umfangreiche medizinische Gesundheitsservices
Leistungen auch bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit
Einmalzahlung z. B. für Umbauten bis zu 25.000 EUR


Weitere Informationen

Zahnzusatz

bis zu 90 % Zahnersatz und Implantate
90 % für Inlays
Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) hinaus
100 % professionelle Zahnreinigung
100 % Prophylaxe
100 % Plastische Füllungen und Wurzelbehandlungen


Weitere Informationen

Stationäre Leistungen

100 % Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
100 % Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen (z. B. Chefarzt)
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Nichtinanspruchnahme
Freie Krankenhauswahl
Restkostenübernahme von allgemeinen Krankenhausleistungen
Fahrt- und Transportkosten


Weitere Informationen

Unfall-Invalidität

Einkommensunabhängige Invaliditätsleistungen nach Unfall
Bergungskosten und Kosmetische Operationen
Leistungen durch Vergiftungen und durch Zeckenbiss
Umfangreiche Assistance-Leistungen
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate


Weitere Informationen



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den Rest erledigen wir für Sie“

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